In Deutschland werden Materialien nach ihrer Brennbarkeit in verschiedene Klassen eingeteilt, basierend auf der DIN 4102-1 Norm. Hier finden Sie kurz und knapp erklärt, wofür die einzelnen Brennbarkeitsklassen wie A1, A2, B1 oder B2 stehen. Die Klasse B3 wird oft nicht angeben.
Die Brennbarkeitsklassen werden wie folgt unterteilt:
A – nicht brennbare Stoffe
- A1 – ohne brennbare Bestandteile, Nachweis nach DIN 4102-1 erforderlich, sofern nicht in DIN 4102-4 benannt (z. B. Sand, Kies, Naturbims, Zement, Kalk, Schaumglas, Mörtel, (Stahl-)Beton, Steine, Bauplatten aus mineralischen Bestandteilen, reine Mineralfasern, Ziegel, Glas, Eisen und Stahl, aber kein Metallstaub)
- A2 – in geringem Umfang mit brennbaren Bestandteilen, Nachweis nach DIN 4102-1 erforderlich, sofern nicht in DIN 4102-4 benannt (z. B. Gipskartonplatten nach DIN 18180 und geschlossener Oberfläche).
B – brennbare Stoffe
- B1 – schwerentflammbar (z. B. Holzwolle-Leichtbauplatten nach DIN, Gipskartonplatten nach DIN 18180 und gelochter Oberfläche, Hartschaum-Wärmedämmplatten mit Flammschutzzusatz, verschiedene Bodenbeläge wie Eichenparkett, Guss- oder Walzasphalt-Estrich
- B2 – normalentflammbar (z. B. Holz ab bestimmten Abmessungen, Gipskarton-Verbundplatten, Hartschaum-Wärmedämmplatten ohne Flammschutzzusatz, verschiedene Kunststoffe und daraus hergestellte Tafeln oder Formstücke, elektrische Leitungen und verschiedene Bitumenbahnen sowie Dach- und Dichtungsbahnen.
- B3 – leichtentflammbar (alles, was nicht in B1 oder B2 eingruppiert werden kann)
s – Rauchentwicklung
- s1 – keine (kaum Rauchentwicklung)
- s2 – begrenzt (begrenzte Rauchentwicklung)
- s3 – unbeschränkt (große Rauchentwicklung)
d – Abtropfverhalten
- d0 – kein (kein Abtropfen oder Abfallen)
- d1 – begrenzt (begrenztes Abtropfen oder Abfallen)
- d2 – stark (starkes Abtropfen oder Abfallen)
Bis hin zur Baustoffklasse B1 gelten Baustoffe als selbstverlöschend. Ab Baustoffklasse B2 unterhält der Brand sich selbst, auch wenn die Brandursache entfällt.
Noch ein Hinweis: Umgangssprachlich, wie auch in den Publikationen vieler Baustoffhersteller, wird statt von Baustoffklasse häufig fälschlich von Brandklasse gesprochen.
Sehr geehrte Damen und Herren.
Frage: benötige ich als Mit-Aussteller auf der Messe Therapie-Leipzig 4-6. Mai 2023 ein Brandschutzzertifikat B1.
Auf der Messe zeige ich ein neues Spiel für die Ergotherapie. Auf meiner Webseite unter KUXBALO sehen Sie das Spiel.
Ich habe schon auf vielen Messen, Veranstaltungen Kuxbalo präsentiert, es wurde auch nie ein Brandschutzzertifikat B1 zur Einreichung verlangt.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir darüber eine Antwort geben könnten.
Danke
Viele Grüße
Klaus Brenner
Lieber Herr Brenner,
eine verbindliche Antwort kann ich Ihnen an der Stelle nicht geben, da mir weder das Brandschutzkonzept der Messe bekannt ist, noch die Beschaffenheit Ihres Spiels. Ich kann Ihnen lediglich meine Meinung wiedergeben.
Aus meiner Sicht, wäre für ein Holzspielzeug in der Größe kein B1-Zertifikat erforderlich, da Holzspiele in der Regel keine erhebliche Brandgefahr darstellen. Doch ist es sicher besser, wenn Sie sich an den Technischen Service der Messe wenden, um konkrete Informationen zu bekommen. Sie finden die Kontaktdaten zum Technischen Service hier.
In der Regel brauchen Dekorationselemente ein solches Zertifikat. Vielleicht wird Ihre Spiel als Dekoration angesehen? Fragen Sie am besten direkt in der Messe nach.
Noch ein Tipp: Vielleicht kann Ihnen der Hersteller des Spiels (soweit Sie das nicht selbst sind) Unterlagen zur Verfügung stellen, die etwas zur Brennbarkeit aussagen.
Alternativ können Sie auch beim TÜV noch einmal nachfragen. Hier ist ein Link zur Spielzeugprüfung beim TÜV Rheinland.
Ich hoffe, Sie finden einen Weg Ihr Spiel auszustellen.
Mit besten Grüßen
Joerg Martin