Eine eingetragene Marke ist ein Wort, ein Bild, eine Grafik oder sogar ein Geräusch, das Sie als Ihr geistiges Eigentum schützen, indem Sie es z.B. im Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen lassen.
Die Registrierung Ihrer Marke gewährt Ihnen das ausschließliche Recht, diese Marke für bestimmte Produkte und Dienstleistungen zu verwenden.
Die Eintragung einer Marke ist nicht verpflichtend. Gründe für die Eintragung können jedoch sein, dass Sie die Marke vor der Verwendung durch Andere schützen oder im Falle eines Rechtsstreits die Rechte an Ihrer Marke beweisen wollen.
Es empfiehlt sich, Marken in Zusammenarbeit mit erfahrenen Markenrechts-Kanzleien oder auch den Kammern einzutragen. Da die Kosten für den Antrag auch anfallen, wenn die Eintragung vom Amt abgelehnt wird. Die Kosten sind sehr unterschiedlich und unterscheiden sich nach Eintragungsart und ob Sie Ihre Marke national oder international eingetragen wollen.
Die Registrierung erfolgt beim zuständigen Amt für Marken und Patente. Diese Ämter gibt es in vielen europäischen Ländern und in der EU. Hier eine Übersicht der Marken- und Patentämter in der EU:
- European Patent Office (EPO)
- European Union Intellectual Property Office (EUIPO)
- Benelux Office for Intellectual Property (BOIP)
- Danish Patent and Trademark Office (DKPTO)
- Finnish Patent and Registration Office (PRH)
- French National Institute of Industrial Property (INPI)
- German Patent and Trade Mark Office (DPMA)
- Hungarian Intellectual Property Office (HIPO)
- Irish Patents Office
- Italian Patent and Trademark Office (UIBM)
- Latvian Patent Office (LPO)
- Lithuanian State Patent Bureau (VPT)
- Norwegian Industrial Property Office (NIPO)
- Polish Patent Office (PPO)
- Portuguese Institute of Industrial Property (INPI)
- Romanian State Office for Inventions and Trademarks (OSIM)
- Spanish Patent and Trademark Office (OEPM)
- Swedish Patent and Registration Office (PRV)
- Swiss Federal Institute of Intellectual Property (IPI)
- United Kingdom Intellectual Property Office (UKIPO)