Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein wichtiger Schritt hin zu einem inklusiveren digitalen Erlebnis für alle. Ziel dieses Gesetzes ist es, digitale Barrieren bis spätestens 2025 abzubauen und somit eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am digitalen Leben zu ermöglichen. Dies betrifft in besonderem Maße Menschen mit Behinderungen, aber auch ältere Menschen und Personen mit geringer Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien. Für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, bedeutet dies, dass ihre Online-Präsenzen so gestaltet sein müssen, dass sie für jeden zugänglich sind.

Was heißt Barrierefreiheit genau?

Ein wesentliches Merkmal des BFSG ist seine umfassende Definition von Barrierefreiheit. Diese geht über rein technische Aspekte hinaus und konzentriert sich auf die tatsächliche Nutzbarkeit und Zugänglichkeit digitaler Angebote. Es geht nicht nur darum, Barrieren zu identifizieren, sondern diese aktiv zu beseitigen und die Zugänglichkeit kontinuierlich zu verbessern. Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung dieser Anforderungen spielen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), aktuell in der Version 2.1 Level AA.

Das BFSG verpflichtet betroffene Unternehmen zur Einhaltung dieses international anerkannten Standards. Dieser Standard dient als maßgeblicher Leitfaden für die barrierefreie Gestaltung von Webinhalten und soll sicherstellen, dass digitale Angebote von Menschen mit verschiedenen Behinderungen bedienbar, wahrnehmbar, verständlich und robust sind.

Welche EU-Richtlinie bildet die Grundlage zur Barrierefreiheit?

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act – EAA) in nationales Recht um. Diese europäische Initiative zielt darauf ab, einen gemeinsamen Markt für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen zu schaffen und die Zugänglichkeit in Schlüsselbereichen wie Bankdienstleistungen, E-Books und E-Commerce zu verbessern. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sorgt nun für einheitliche Regelungen zur Barrierefreiheit im Web und bei Produkten, wodurch die zuvor teils uneinheitliche Gesetzeslage vereinfacht wird.

Wer muss sich an die Umsetzung des BSFG halten?

Das Gesetz richtet sich primär an Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten (B2C). Dazu gehören beispielsweise der E-Commerce-Sektor mit seinen Onlineshops, aber auch Bankdienstleistungen, Verkehrsunternehmen und Anbieter von Telekommunikationsdiensten.

Es gibt jedoch Ausnahmen für sogenannte Kleinstunternehmen. Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen des BFSG befreit, sofern sie ausschließlich Dienstleistungen erbringen. Bieten diese Kleinstunternehmen jedoch digitale Produkte an oder sind im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs mit Verbrauchern (z.B. Onlineshops) tätig, fallen sie in der Regel unter die Bestimmungen des Gesetzes. Auch öffentliche Stellen sind von den Anforderungen des BFSG betroffen.

Die Anforderungen des BFSG müssen schrittweise umgesetzt werden und treten umfassend am 28. Juni 2025 in Kraft. Im Gegensatz zu einigen anderen Bereichen gibt es für Betreiber von Webseiten und Onlineshops keine generellen Übergangsfristen. Dies bedeutet, dass diese digitalen Angebote bis zum Stichtag, 28. Juni 2025 die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen müssen. Die Einhaltung dieser Frist ist entscheidend, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Wie betrifft Sie das BFSG?

Für Betreiber von Websites und Onlineshops ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz konkrete Anforderungen, die ihre digitalen Angebote zugänglich machen sollen. Diese Anforderungen orientieren sich an den vier Prinzipien der WCAG 2.1: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.

Wahrnehmbarkeit – Können Nutzer die Inhalte sehen oder hören?

Wahrnehmbarkeit bedeutet, dass Informationen und Benutzeroberflächen so präsentiert werden müssen, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten. Dies beinhaltet beispielsweise die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder, damit auch Nutzer, die diese nicht sehen können (z.B. aufgrund von Sehbehinderungen oder der Nutzung von Screenreadern), den Inhalt verstehen können.

Ebenso wichtig sind Untertitel oder Transkripte für Video- und Audioinhalte, um Menschen mit Hörbeeinträchtigungen den Zugang zu ermöglichen. Ein weiterer Aspekt der Wahrnehmbarkeit ist die Gestaltung von ausreichenden Farbkontrasten zwischen Text und Hintergrund, um die Lesbarkeit für Nutzer mit Sehschwäche oder Farbfehlsichtigkeit zu verbessern. Die Möglichkeit, Texte ohne Verlust von Inhalt oder Funktionalität zu vergrößern, fällt ebenfalls unter dieses Prinzip.

Bedienbarkeit – Können Nutzer die Website steuern und navigieren?

Bedienbarkeit stellt sicher, dass Nutzer in der Lage sind, die Benutzeroberfläche zu bedienen und zu navigieren. Eine wesentliche Anforderung ist die Möglichkeit, die gesamte Website oder den Onlineshop auch ohne Maus, rein über die Tastatur, bedienen zu können. Dies ist für Menschen mit motorischen Einschränkungen unerlässlich. Die Navigation sollte klar und logisch strukturiert sein, sodass Nutzer sich leicht zurechtfinden und die gewünschten Inhalte oder Funktionen erreichen können.

Zudem sollten Webangebote so gestaltet sein, dass sie keine Inhalte enthalten, die beispielsweise durch schnelles Blinken oder Flackern Anfälle bei photosensitiven Personen auslösen könnten.

Verständlichkeit – Sind Inhalte und Bedienung nachvollziehbar?

Verständlichkeit bedeutet, dass die Inhalte und die Bedienung der Benutzeroberfläche für alle Nutzer verständlich sein müssen. Dies erfordert die Verwendung einer klaren und einfachen Sprache, den Verzicht auf unnötigen Fachjargon und lange, komplizierte Sätze. Eine logische Strukturierung der Inhalte durch Überschriften, Absätze und Listen hilft Nutzern, Informationen schnell zu erfassen und zu verstehen.

Fehlermeldungen bei der Eingabe von Daten in Formularen sollten klar und verständlich formuliert sein und Hinweise zur Korrektur geben. Einheitliche Bezeichnungen für Funktionen und Navigationselemente tragen ebenfalls zur Verständlichkeit bei.

Robustheit – Ist die Website technisch sauber und zukunftssicher?

Robustheit gewährleistet, dass die Inhalte mit einer breiten Palette von Technologien, einschließlich unterstützender Technologien wie Screenreadern, kompatibel sind und auch bei Weiterentwicklungen von Technologien nutzbar bleiben. Dies erfordert die Einhaltung von Webstandards und eine saubere, semantisch korrekte Programmierung, beispielsweise durch die korrekte Verwendung von HTML-Strukturen und ARIA-Attributen, die Screenreadern helfen, die Inhalte zu interpretieren. Die Kompatibilität mit verschiedenen Browsern und Endgeräten ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt der Robustheit.

Zusammenfasst: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verlangt, dass digitale Angebote nach international anerkannten Standards zugänglich sind.

Was gehört noch zur Barrierefreiheit?

Neben diesen grundlegenden Anforderungen gibt es weitere Pflichten für Betreiber von Websites und Onlineshops. Dazu gehört die Erklärung zur Barrierefreiheit. Unternehmen müssen auf ihrer Website eine leicht zugängliche Erklärung veröffentlichen, in der sie Auskunft über den Stand der Barrierefreiheit ihres Angebots geben und erläutern, welche Bereiche möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei sind.

Diese Erklärung sollte auch Kontaktmöglichkeiten für Nutzer enthalten, um Barrieren zu melden und Feedback zu geben. Die Bereitstellung eines solchen Feedback-Mechanismus ist ebenfalls verpflichtend, um eine kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit zu ermöglichen. Für Onlineshops, die auch Produkte verkaufen, gelten zudem Anforderungen an die Herstellerkennzeichnung und -identifikation der Produkte. Darüber hinaus besteht eine Informationspflicht, umfassend Auskunft über die Barrierefreiheit der angebotenen Produkte und Dienstleistungen auf Anfrage zu erteilen.

Was droht bei Verstößen?

Die Nichteinhaltung der Anforderungen des BFSG kann für Unternehmen erhebliche Konsequenzen haben. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Zudem können Abmahnungen und Klagen durch Wettbewerber, Verbraucherschutzverbände oder direkt betroffene Nutzer erfolgen. Im schlimmsten Fall drohen sogar Verkaufsverbote für nicht barrierefreie Produkte und Dienstleistungen. Neben diesen rechtlichen und finanziellen Folgen kann die Nichteinhaltung des BFSG auch zu einem erheblichen Imageschaden führen und Wettbewerbsnachteile zur Folge haben, da barrierefreie Angebote zunehmend als Standard erwartet werden.

Zusammengefasst: Hohe Strafen bis zu 100.000 Euro bei Verstößen, Klagen von Wettbewerbern und Nutzern und sogar Verkaufsverbote drohen.

Welche Förderangebote gibt es in Thüringen?

Für Unternehmen in Thüringen, die ihre Webangebote barrierefrei gestalten möchten, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten.

Thüringer Beratungsrichtlinie über das RKW

Eine Möglichkeit die Umsetzung des BFSG fördern zu lassen ist die Thüringer Beratungsrichtlinie über das RKW Thüringen. Gefördert werden Beratungen und Prozessbegleitungen, die Strategien zum Aufbau bzw. für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von KMU unterstützen. Die Themenstellung der Intensivberatung ist prinzipiell offen und kann an die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen angepasst werden. Die Thüringer Beratungsrichtlinie richtet sich an KMUs mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen. Sie gilt für alle Unternehmen ab dem ersten Tag nach Gründung. Besonders ist hier, dass es fast keinen Einschränkungen bei der Art der Unternehmern gibt. So werden Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, freie Berufe, eingetragene Vereine und gemeinnützige Unternehmen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Genossenschaften und Stiftungen berücksichtigt.

Die Förderkonditionen im Rahmen der Beratungsrichtlinie liegen bei 6 und 25 Tagwerke je Beratung. Ein maximaler Zuschuss je KMU ist nicht definiert – KMU können somit die Richtlinie nach Bedarf in Anspruch nehmen. Mehrere mehrere Beratungen parallel und/oder nacheinander sind möglich. Die Unterstützung liegt bei 475 Euro Zuschuss pro Tagwerk Beratungs- und Qualitätssicherungshonorar.

Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF)

Ein zentrales Programm ist das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF). Dieses Programm fördert Maßnahmen zur Herstellung und Verbesserung der Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen, einschließlich digitaler Medien wie Internet- und Intranetseiten, Apps und Softwarelösungen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es für das laufende Programmjahr 2024/25 aufgrund der hohen Nachfrage aktuell einen Antragstopp gibt.

Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz im Freistaat Thüringen. Gefördert werden unter anderem die Verbesserung der Barrierefreiheit von Gebäuden, Straßen, Wegen, Plätzen, Fahrzeugen und eben auch digitalen Medien. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei die maximale Fördersumme für Unternehmen bei 110.000 Euro liegt (für Privatpersonen bei 11.000 Euro). Die Antragstellung erfordert das Ausfüllen eines Antragsformulars, die Einholung einer Stellungnahme des zuständigen kommunalen Behindertenbeauftragten und die anschließende postalische Einreichung des Antrags bei der Thüringer Aufbaubank (TAB). Zu beachten ist, dass die Gesamtkosten des Projekts in der Regel einen Mindestbetrag von 7.500 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) überschreiten müssen, um förderfähig zu sein.

KMU-Beratungsförderung der Thüringer Aufbaubank

Eine weitere Möglichkeit bietet die KMU-Beratungsförderung der Thüringer Aufbaubank. Im Rahmen dieser Richtlinie können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen Beratungen zu verschiedenen Themen fördern lassen, wobei potenziell auch die Barrierefreiheit ein förderfähiges Thema sein könnte. Die Förderung umfasst Zuschüsse zu Beratungen und zur Qualitätssicherung durch selbstständige Unternehmensberater. Die Förderhöhe beträgt bis zu 350 Euro pro Tagwerk für Beratungen im Handwerk und einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 Prozent für andere Beratungen.

Überregionale Fördermöglichkeiten

Neben diesen spezifischen Programmen des Landes Thüringen gibt es auch überregionale Fördermöglichkeiten. Das Förderprogramm Barrierefreiheit für alle der Aktion Mensch bietet Zuschüsse für gemeinnützige Organisationen, die Projekte im Bereich der Barrierefreiheit umsetzen möchten. Ein weiteres Programm der Aktion Mensch ist das Förderprogramm Mobilität für alle, das sich speziell an gemeinnützige Organisationen richtet, die Projekte zur Verbesserung der Mobilität für Menschen mit Behinderungen durchführen.

Überblick Förderprogramme

Um einen besseren Überblick über die verschiedenen Förderprogramme zu erhalten, dient die folgende Tabelle:

ProgrammnameFörderträgerZielgruppeGeförderte Maßnahmen (Fokus digital)FörderhöheAktueller Status
Thüringer BeratungsrichtlinieRKW ThüringenKMU mit Sitz in ThüringenBeratung und Prozessbegleitung für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von KMU6 bis 25 Tagewerke, 475 Euro Zuschuss pro TagwerkLaufend
Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF)Thüringer Aufbaubank (TAB)Natürliche und juristische Personen privaten und öffentlichen RechtsInternet- und Intranetseiten, Apps, Softwarelösungen, etc.Max. 80%, max. 110.000 € (Privatpersonen: max. 11.000 €)Antragstopp 2024/25
KMU-Beratungsförderung der Thüringer AufbaubankThüringer Aufbaubank (TAB)KMU mit Sitz in ThüringenBeratung zu verschiedenen Themen, potenziell auch BarrierefreiheitBis zu 350 €/Tagwerk (Handwerk), bis zu 50% Zuschuss (andere Beratungen)Laufend
Förderprogramm Barrierefreiheit für alleAktion MenschGemeinnützige OrganisationenProjekte zur Barrierefreiheit80-100% der förderfähigen KostenLaufend (verschiedene Fördergegenstände)
Förderprogramm Mobilität für alleAktion MenschGemeinnützige OrganisationenProjekte zur Mobilitätsverbesserung70-90% der förderfähigen KostenLaufend

Kennen Sie noch andere Förderprogramme? Dann schlagen Sie diese gern vor und wir ergänzen die Tabelle.

Steigert Barrierefreiheit das Nutzererlebnis für alle?

Die Investition in Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern bietet auch zahlreiche Vorteile für die Nutzererfahrung und das Unternehmen selbst.

Der offensichtlichste Vorteil ist die verbesserte Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen. Barrierefreie Webangebote ermöglichen es dieser wichtigen Nutzergruppe, unabhängig und gleichberechtigt auf Informationen, Produkte und Dienstleistungen zuzugreifen. Dies ist nicht nur eine Frage der Inklusion, sondern auch eine ethische Verpflichtung. Darüber hinaus führt Barrierefreiheit oft zu einer besseren Nutzererfahrung für alle. Klare Strukturen, eine einfache und intuitive Navigation sowie gut lesbare Inhalte kommen allen Nutzern zugute, unabhängig von ihren Fähigkeiten. Studien zeigen, dass viele Verbesserungen, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen abzielen, die allgemeine Benutzerfreundlichkeit einer Website erhöhen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Erweiterung der Zielgruppe. Indem Unternehmen ihre Webangebote barrierefrei gestalten, erschließen sie einen bedeutenden Markt von Menschen mit Behinderungen, der oft übersehen wird. Dies kann zu einer deutlichen Steigerung der Kundenzahl und somit auch des Umsatzes führen. Die Umsetzung von Barrierefreiheit hat auch positive Auswirkungen auf das Markenimage. Unternehmen, die sich für Inklusion und Barrierefreiheit einsetzen, werden oft als sozial verantwortlich und kundenorientiert wahrgenommen. Dies kann die Kundenbindung stärken und das Vertrauen in die Marke erhöhen.

Zudem profitieren auch Menschen mit temporären oder situativen Einschränkungen von barrierefreien Webangeboten. Beispielsweise können Untertitel in Videos hilfreich sein, wenn man sich in einer lauten Umgebung befindet oder den Ton nicht einschalten kann. Auch eine gute Lesbarkeit und einfache Navigation erleichtern die Nutzung von Websites auf mobilen Geräten oder bei einer langsamen Internetverbindung.

Was verbindet Barrierefreiheit, SEO und DSGVO?

Die technische Aktualität von Websites und Onlineshops ist ein entscheidender Faktor für die Barrierefreiheit, die Suchmaschinenoptimierung (SEO) und den Datenschutz.

Moderne Webstandards wie HTML5 und ARIA-Richtlinien spielen eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Barrierefreiheit. ARIA (Accessible Rich Internet Applications) bietet beispielsweise zusätzliche semantische Informationen, die Screenreadern helfen, dynamische Inhalte und komplexe Webanwendungen besser zu interpretieren. Veraltete Technologien hingegen können Inkompatibilitäten verursachen und die Barrierefreiheit erheblich beeinträchtigen. Daher ist es wichtig, die technische Infrastruktur von Webangeboten regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren, um eine kontinuierliche Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Barrierefreiheit und SEO

Viele Aspekte der Barrierefreiheit haben auch positive Auswirkungen auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO). Beispielsweise sind alternative Texte für Bilder nicht nur für Screenreader-Nutzer wichtig, sondern werden auch von Suchmaschinen genutzt, um den Inhalt von Bildern zu verstehen und die Seite entsprechend zu indexieren. Eine klare Überschriftenstruktur (H1 bis H6) hilft sowohl Nutzern als auch Suchmaschinen, die Hierarchie und den Inhalt einer Seite zu verstehen. Auch Transkripte für Videos verbessern nicht nur die Zugänglichkeit für gehörlose oder schwerhörige Nutzer, sondern ermöglichen es auch Suchmaschinen, den Videoinhalt zu erfassen.

Eine gute Lesbarkeit der Texte, die durch klare Sprache und eine angemessene Formatierung erreicht wird, ist ebenfalls sowohl für die Barrierefreiheit als auch für die SEO von Vorteil. Da Suchmaschinen Websites ähnlich „lesen“ wie Screenreader, profitiert eine barrierefreie Struktur insgesamt von einer besseren Indexierung und einem höheren Ranking in den Suchergebnissen. Zudem wird die Nutzererfahrung, die ein wichtiger Faktor für das Google-Ranking ist, durch Barrierefreiheit in der Regel verbessert.

Barrierefreiheit und DSGVO

Auch im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die technische Aktualität und die Barrierefreiheit von Bedeutung. Der in der DSGVO verankerte Grundsatz der Transparenz wird durch die Anforderungen an barrierefreie Informationen konkretisiert. Nutzer müssen in der Lage sein, Datenschutzhinweise und andere relevante Informationen in einer präzisen, transparenten, verständlichen und leicht zugänglichen Form zu erhalten. Dies bedeutet, dass beispielsweise Authentifizierungsmaßnahmen, Zahlungsfunktionen und die Verwaltung von Cookie-Präferenzen barrierefrei gestaltet sein müssen. Auch barrierefreie Consent-Banner sind unerlässlich, um eine freiwillige und informierte Einwilligung der Nutzer im Sinne der DSGVO einzuholen.

Zusammengefasst: Viele der Maßnahmen verbessern die Zugänglichkeit der Website und damit auch das Ranking.

Fazit: Barrierefreiheit als Standard

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt für Betreiber von Websites und Onlineshops eine verbindliche Anforderung dar, die bis zum 28. Juni 2025 umfassend umgesetzt sein muss.

Es zielt darauf ab, digitale Barrieren abzubauen und allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen. Die Kernanforderungen des BFSG orientieren sich an den Prinzipien der Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit der WCAG 2.1 Level AA. Die Einhaltung dieser Richtlinien ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern bietet auch zahlreiche Vorteile für Unternehmen, darunter eine verbesserte Nutzererfahrung für alle, die Erschließung neuer Zielgruppen, positive Auswirkungen auf das Markenimage und eine bessere Suchmaschinenoptimierung. Zudem unterstützt Barrierefreiheit die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Für Unternehmen (in diesem Beitrag mit dem Fokus auf Thüringen) stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, um die Umsetzung barrierefreier Webangebote finanziell zu unterstützen. Auch die Beratungsangebote des RKW Thüringen, potenziell in Zusammenarbeit mit dem beim RKW akkreditierten Berater wie Joerg Martin, können wertvolle Unterstützung bieten.

Es ist ratsam, Barrierefreiheit nicht nur als eine lästige Pflicht, sondern als eine Chance zu begreifen.

Die Schaffung zugänglicher digitaler Angebote ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft und kann sich langfristig in vielerlei Hinsicht für Unternehmen auszahlen. Die kontinuierliche technische Weiterentwicklung der eigenen Webpräsenz ist dabei unerlässlich, um sowohl den Anforderungen der Barrierefreiheit als auch den Bedürfnissen der Nutzer, den Kriterien der Suchmaschinen und den Bestimmungen des Datenschutzes gerecht zu werden. Barrierefreiheit wird zunehmend zum Standard im digitalen Raum, und Unternehmen, die diesen Trend frühzeitig erkennen und umsetzen, werden langfristig wettbewerbsfähig bleiben und ihr Potenzial voll ausschöpfen können.

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